Elferrat

Der Elferrat repräsentiert die Seligenstädter Fastnachts-Freunde auf diversen närrischen Fastnachtsveranstaltungen im lila Ornat.

Wir, als Elferrat, unterstützen den Sitzungspräsidenten auf der Bühne und besuchen gemeinsam Sitzungen anderer Vereine. Außerdem helfen wir beim Auf- und Abbau vereinsinterner Veranstaltungen und übernehmen Dienste bei befreundeten Vereinen. Ein besonderes Highlight ist die alljährliche Teilnahme am Rosenmontagsumzug, zu dem auch die Aufbereitung des Komiteewagens gehört.

Kleider machen Leute ham se sich gedacht
Hier präsentiert sich der Elferrat in seiner ganzen Pracht

Stattliche Männer stellen sich zur Schau
und rufen laut Sellestadt Helau

Prachtkerle einer scheener als de anner
Stehen uff de Bühne bei enanner

Die scheenste Kerle im Ort
Dem Mille sein fasnachtlicher „Escort“

Stolz wie Pfauen
Doch lieber wärn euch Frauen

In weiß gestärkten Hemden stehen Sie parat
Euer, unser aller SFF Elferrat

Bedeutung des „Elferrates“:

Der Elferrat ist das Parlament des Narrenreiches im Karneval, Fastnacht, Fasching oder Fastelovend. Dieser besteht aus elf Würdenträgern.

Der Begriff hat seine Wurzeln wahrscheinlich im französischen Recht, das mit der Besetzung linksrheinischer Gebiete durch Frankreich nach der Französischen Revolution eingeführt wurde. Französisch wurde Amtssprache, es galten französische Gesetze und Gerichtsbarkeit. Im Zuge der Revolution hatte dies aber auch die Bürgerrechte gebracht mit einer gewissen Redefreiheit und einer Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz.

Von den ihrer Rechte beraubten Bürgern wurde die „Elf“ im Geiste der Französischen Revolution als Zahl interpretiert, die die Gleichheit aller Menschen versinnbildlicht, sozusagen „eins neben eins“. „ELF“ lässt sich zudem aus dem Anfangsbuchstaben der Losung der Französischen Revolution bilden: „Egalité, Liberté, Fraternité“ – „Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit“. (…)

Der Elferrat verstand sich in den Ursprüngen als ein Rat im bürgerlich-demokratischen Geiste, später versteckt unter der Narrenkappe. Der offizielle Begriff wurde mit der Rheinischen Karnevalsreform 1823 eingeführt.

Quelle: Wikipedia